Geistesgaben

[85] Geistesgaben, 1) (Charismata), die eigenthümlichen geistigen Fähigkeiten einzelner Christen, die auf dem Einfluß des Heiligen Geistes beruhen, indem derselbe theils unmittelbar dergleichen Vorzüge mittheilt, theils die schon vor der Bekehrung vorhandene Tüchtigkeit für den Dienst im Reiche Gottes od. in der Gemeinde Christi zu heiligen u. zu veredeln sucht. Die G. in der apostolischen Kirche, die in ihrer Erscheinungsform stets als etwas Außerordentliches u. Übernatürliches angesehen werden, beziehen sich entweder auf Förderung des Gottesreiches u. der Gemeinde durch das Wort od. auf diese Förderung durch eine mehr äußerliche Thätigkeit, u. es werden dazu gerechnet die Prophetie, das Zungenreden, die Didaskalie, die Auslegung, die Diakonie, die Kirchenregierung, die Armenpflege, die Wunderverrichtung u.s.w. Auch hatten nicht bloß die Apostel das Charisma, sondern auch sonst reich begabte Christen konnten daran Theil nehmen. Bei der G. des Lehrens od. der Didaskalie unterschied man die Gabe, die Lehre nach ihrem Zusammenhang zu entwickeln u. theoretisch darzustellen von der Gabe, dieselbe auf die verschiedenen Lebensverhältnisse anzuwenden. Wie in den Schriften der Apostel, namentlich bei Paulus, so ist auch in den Schriften der Kirchenväter von den Geistesgaben die Rede, z.B. bei Justin, Irenäus etc., obschon von einzelnen, wie z.B. von Chrysostomus, der überhaupt das Gebiet der G. als ein dunkles bezeichnet, bemerkt wird, daß das Charisma der Wundergabe selbst dem Würdigen nicht mehr ertheilt werde. Man neigt sich zwar gegenwärtig der Ansicht zu, daß die G. nur eine Erscheinungsform für die alte Kirche in ihrer Drangperiode gewesen sind, jedoch wird von Andern ihr Fortbestehen behauptet u. z.B. die innere Mission als ein Charisma der Diakonie hingestellt. Vgl. Engelmann, Von den Charismen, 1848 (Preisschrift). 2) Jede höhere Äußerung eines besonderen geistigen Vermögens, wenn dieses ohne erhebliche Mühe etwas Vorzügliches bewirkt; vgl. Talente.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 85.
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