[142] Generalinspecteur, 1) sonst in Frankreich u. Preußen ein Offizier (Generallieutenant od. Generalmajor), welcher die Aufsicht über die Truppen in einem gewissen Bezirk (Inspection) hatte; 2) Offizier od. Beamter, welcher die allgemeine Aufsicht (Generalinspection) über einen Gegenstand hat, so G. der Festungen, s.u. Ingenieur.