[795] Güterbeschauer, 1) in den Seestädten Beamte, welche ein Verzeichniß über alle auf einem Schiffe befindliche Waaren u. Güter, über die Ankunft u. Abfahrt der Schiffe aufnehmen, welches Verzeichniß von ihrem Gerichte unterzeichnet wird; 2) so v.w. Makler.