[829] Habitiren (v. lat.), bewohnen; daher Habitation, Wohnungsrecht, die persönliche Servitut, ein fremdes Haus zur Wohnung zu gebrauchen; Habitatiōnis feudum, das von dem Eigenthümer eines Wohngebäudes zu Lehn gegebene Recht, dieses Gebäude[829] zu bewohnen; Habitabel, bewohnbar; Habitabilität, Bewohnbarkeit; Habitacŭlum, 1) Wohnplatz, Wohnung; 2) (Habitakel), auf Schiffen das Compaßhäuschen, worin sich zugleich noch der Chronometer befindet.