[946] Handelsmoral, ist keine besondere Art der Moral, sondern die Anwendung allgemeiner sittlicher Grundsätze auf die Beziehungen im H. u. bes. auf diejenigen, in welchen sich Zweifel über den moralischen. Werth erheben od. rücksichtlich deren sich in der Menge der Handeltreibenden eine unsittliche Duldung festgesetzt hat. Gegenstände ihrer Betrachtung sind daher u.a. das Lieferungs- u. Differenzgeschäft, der Schmuggelhandel, die Wechselreiterei, die Kaperei, die Chikanen, die Wühlerei (kaufmännische Vielgeschäftigkeit über die Mittel des Geschäfts hinaus), das Schleudern (bezüglich der Preise), die Anrechnung nicht wirklich stattgehabter Unkosten (im Commissionsgeschäft), das Übertheuern einzelner Nichtkenner etc.