Handlanger

[953] Handlanger, Arbeiter ohne Profession, welche den Maurern die beim Bauen nöthigen Materialien herbeischaffen, das Sieben des Sandes u. Einmachen des Kalkes besorgen; auf 2–3 Maurer rechnet man einen H.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 953.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika