Handlungsirre

[953] Handlungsirre, geistig kranke Menschen, welche, von einer vagen Regsamkeit u. Geschäftigkeit geplagt, Käufe u. Verkäufe abschließen, Verbindlichkeiten eingehen, denen sie nicht nachkommen können u. durch deren Nichterfüllung sie in Nachtheil kommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 953.
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