Handschreiben
[956] Handschreiben, 1) Brief von regierenden Fürsten an Privat- od. moralische Personen, als Antworten auf Gesuche od. als Ehrenbezeugung für geleistete Dienste gerichtet, s. Brief 4) I.; 2) (Chirographum). so v.w. Eigenhändiges Schreiben.