[96] Hauptrügen (Hauptwrogen, Hauptwände), die größten u. strafbarsten Verbrechen, nach den Begriffen der alten Deutschen, deren Untersuchung u. Bestrafung daher nicht Beamten überlassen, sondern den Herzogen u. Grafen vorbehalten blieb, als Mord, Raub, Brand u. Nothzucht. Der erwähnte Vorbehalt war die Veranlassung zu dem in manchen Ländern noch bis in die neueste Zeit gebliebenen Unterschied von Ober- u. Erbgerichtsbarkeit.