[129] Heberegister, Buch, in welchem die Leistungen, welche die Unterthanen ihrer Herrschaft schuldig sind, verzeichnet stehen. Sind sie mit Zustimmung der betheiligten Unterthanen od. deren Vorbesitzern abgefaßt, od. seit rechtserwähnter Zeit unabweichlich befolgt worden, so liefern sie in der Regel vollen Beweis.