[129]Hebeschiene, 1) bei schmalen Gerinnen eine mit Löchern versehene Schiene, an welcher die Stellfalle höher od. niedriger gehängt werden kann; 2) Eisen, mit welchem die Tragbank erhöht werden kann.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 129.