Hebeschiene

[129] Hebeschiene, 1) bei schmalen Gerinnen eine mit Löchern versehene Schiene, an welcher die Stellfalle höher od. niedriger gehängt werden kann; 2) Eisen, mit welchem die Tragbank erhöht werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 129.
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