[239]Henken, so v.w. Hängen; Henker, s.u. Scharfrichter; Henkersmahlzeit, das letzte Mahl, welches ein Delinquent vor seiner Hinrichtung empfängt; es werden ihm hierin gewöhnlich alle billigen Wünsche gewährt; scherzweise jede letzte Bewirthung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 239.