Henken

[239] Henken, so v.w. Hängen; Henker, s.u. Scharfrichter; Henkersmahlzeit, das letzte Mahl, welches ein Delinquent vor seiner Hinrichtung empfängt; es werden ihm hierin gewöhnlich alle billigen Wünsche gewährt; scherzweise jede letzte Bewirthung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 239.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika