[439] Hofacker, 1) die Flur, welche als unveräußerliches Ganzes zu einem Gute gehört, im Gegensatz der walzenden Grundstücke; 2) Feld, welches zu einem Rittergute od. Herrenhofe gehört; 3) so v.w. Hufe.
Meyers-1905: Hofacker-Sadlersche Hypothese · Hofacker
Pierer-1857: Hofacker [2]