Indifferenz

[882] Indifferenz (v. lat.), 1) so v.w. Indifferentismus; 2) Zustand, wo zwei entgegenwirkende Kräfte zur Ausgleichung gelangt sind so daß keine der[882] anderen überlegen ist. Wo das Vorwalten beider nach Graden bestimmt ist, ist die Zeit od. die räumliche Stelle, wo die Ausgleichung Statt hat, der Indifferenzpunkt; er ist auch der in der Mitte zwischen beiden Polen eines Magneten liegende, keine Spur von Magnetismus mehr zeigende Punkt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 882-883.
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882 | 883
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