[905] Infortiātum, der mittelste der drei Theile (Volumina), in welche die Glossatoren (s.d.) die Justinianischen Pandekten (s.u. Corpus iuris) abzutheilen pflegten. Der erste dieser Theile enthielt die ersten 23 Bücher u. vom 24. Buch die zwei ersten Titel u. wurde Digestum vetus genannt. Der zweite, das I., ging von da bis zum 38. Buch; der dritte (Digestum novum) von da bis zum Schluß der Pandekten selbst. Der erste u. letzte dieser drei Theile war für sich wieder in zwei Theile (Partes) eingetheilt, das I. in drei, u. zwar begann der dritte Theil hier mitten in einem Satze der I. 82. D. 35, 2. mit den Worten Tres partes, weshalb dieser dritte Theil auch Tres partes, der I. aber nur für die zwei ersten Partes, daher das ganze I. als I. cum tribus partibus bezeichnet wurde. Der Grund dieser Eintheilung soll der sein, daß die ältesten Glossatoren ursprünglich nur eine unvollständige Handschrift gehabt hätten, die mit dem zweiten Titel des 24. Buches abgebrochen habe u. erst später durch Auffindung neuer Handschriften verstärkt worden sei, was aber andern Nachrichten widerspricht.