Interrogationes in jure

[948] Interrogationes in jure (lat.), im älteren römischen Proceß Fragen, welche der Kläger dem Beklagten vor dem Prätor vorlegen konnte, um über gewisse Punkte, welche zur Vorbereitung u. Aufstellung seines Anspruches diensam sein konnten, Auskunft zu erhalten. Was der Beklagte auf diese Fragen zugestand, wurde zwischen den Parteien als wahr behandelt, u. der Kläger konnte dann darum bitten, daß der Erfolg der I. in jure in einem Zusatz der Formula, mittelst dessen dem Richter die weitere Instruction der Sache aufgetragen wurde, bemerkt werde. Eine solche Klage hieß dann Interrogatoria actio; vgl. Positiones.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 948.
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