[948] Interrogationes in jure (lat.), im älteren römischen Proceß Fragen, welche der Kläger dem Beklagten vor dem Prätor vorlegen konnte, um über gewisse Punkte, welche zur Vorbereitung u. Aufstellung seines Anspruches diensam sein konnten, Auskunft zu erhalten. Was der Beklagte auf diese Fragen zugestand, wurde zwischen den Parteien als wahr behandelt, u. der Kläger konnte dann darum bitten, daß der Erfolg der I. in jure in einem Zusatz der Formula, mittelst dessen dem Richter die weitere Instruction der Sache aufgetragen wurde, bemerkt werde. Eine solche Klage hieß dann Interrogatoria actio; vgl. Positiones.
Brockhaus-1911: Jure · Jure consultus · De jure · Ex jure
Herder-1854: Mero jure · Potior tempore, potior jure · Jure · De jure · Ex jure
Meyers-1905: Interrogationes in jure · Salvo jure · Pleno jure · Prior tempŏre, potĭor jure · Stricto jure · Separatisten ex jure dominĭi · Separatisten ex jure credĭti · Mero jure · In jure cessio · Ex jure · De jure · Jūre · Juré · Ipso jure
Pierer-1857: Mero jure · Pleno jure · Ex jure · Jure consultus