[246] Kalkwasser (Aqua calcis), 1) s.u. Kalk; 2) zu arzneilichem Gebrauch aus reinem, gebranntem Kalk bereitetes, in wohl verschlossenen gläsernen Gefäßen mit engem Halse aufbewahrtes Wasser; muß wasserhell, scharf, zusammenziehend, alkalisch schmeckend sein; bes. gegen Nierenstein mit Seife empfohlen, bei habituellen Durchfällen, gegen hartnäckige Hautausschläge, bei Vereiterung innerer Organe etc. Äußerlich dient es als Waschwasser bei der Krätze u. anderen Hautschäden, als Fomentation bei veralteten scorbutischen, venerischen u. anderen Geschwüren, zum Austrocknen u. zur Verbesserung des Eiters, eben so bei brandigen Schäden, auch als Gurgelwasser u. zum Einspritzen, wo Schlaffheit zu beseitigen ist, auch, in Salbenform, od. in Klystieren etc. Als Spreng- u. Scheuerwasser dient es als Reinigungsmittel eingeschlossener verdorbener Luft. Als Reagens durch Trübung der Flüssigkeiten benutzt man es häufig bei Prüfung von mineralischen Wassern, auch von mit Alaun verfälschtem Wein u.a. m.