Kamerad

[261] Kamerad, 1) welcher mit einem Anderen etwas gemeinschaftlich od. zu gleicher Zeit od. auf dieselbe Art thut; 2) im 17. Jahrh. die Volontairs in der kaiserlichen u. im Generalstabe der schwedischen Armee, welche unter der Aufsicht irgend eines Offiziers gleiche Waffendienste versahen; bes. 3) Soldat od. Offizier im Verhältniß zu anderen, welche mit ihm in demselben Truppentheil dienen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 261.
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