Generalstab

[143] Generalstab, 1) im weitern Sinne alle zum Stabe eines Generals gehörige Personen, also Adjutanten für das Personelle u. den innern Dienst, Generalstabsoffiziere (im engern Sinne) für den strategisch-taktischen Dienst u. Verwaltungsbeamte, welche wiederum in verschiedene Abtheilungen zerfallen: die Intendantur od. das Commissariat, die Justiz, die Geistlichkeit, die Gesundheitspflege, die Feldpost. In manchen Armeen zählt man zum G. auch die Generalität. 2) (Generalquartiermeisterstab), im engern Sinne die einem General zu Ausführung der höhern Geschäfte, als Anordnung der Märsche, der strategischen u. taktischen Operationen vor u. in einem Gefecht, Erkennung des Kriegsschauplatzes, Recognoscirung u. Aufnahme des Terrains, Aufsuchen von Plätzen für Lager u. Feldschanzen etc. zugeordneten Offiziere. Der G. bildet seit der Mitte des vorigen Jahrh. in den meisten Armeen ein bes. Corps, von dem eine Anzahl Offiziere (Großer G.), im Krieg wie im Frieden um den Chef des G. versammelt, die andern aber in der Armee vertheilt sind, so daß meist bei jedem Divisionschef 1 Generalstabsoffizier u. bei jedem Armeecorpscommando deren 3–5 sind. Ihr Ressort ist zu einer förmlichen Generalstabswissenschaft ausgebildet, welche außer allen eigentlichen Militärwissenschaften, die geschäftlichen Verhältnisse u. die astronomischen, trigonometrischen u. topographischen Arbeiten umfaßt. Die größere Zahl der Generalstabsoffiziere sind Stabsoffiziere, die kleinere Hauptleute, wenige Lieutenants. In manchen Armeen war sonst das Ingenieurcorps mehr od. weniger mit dem G. verbunden, so unter Gustav Adolf bei dem schwedischen Heere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 143.
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