[337] Karrenbüchse, 1) nach der Erfindung des Geschützes so v.w. Kanone; 2) Karren, auf dem neun schwere Gewehrläufe, je drei über einander, befestigt sind, welche mit Einem Schlosse abgefeuert[337] werden, man brauchte sie sonst, auch nur mit zwei od. einem Laufe versehen, bei Treibjagden od. zu Erlegung der Trappen, wilder Gänse etc.