Kleid

[562] Kleid, 1) so v.w. Bekleidung; im engeren Sinne bei Mannspersonen so v.w. Frack, bei Frauenzimmern Robe; daher Kleidermacher, so v.w. Schneider; 2) (K. eines Segels), jeder einzelne Streifen, aus denen zusammen das ganze Segel gebildet wird; 3) (K. der Taue), Umwickelung des Taues mit Lappen, Matten od. Leinen, um es gegen Schindung zu schützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 562.
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