[635]Koege, in Schleswig u. Holzstein neu eingerichtete Marschländereien, meist mit bes. Vorrechten u. eigner Verfassung; sie werden octroirte K. genannt, weil die Einrichtungsurkunde als Octroi bezeichnet zu werden pflegt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 635.