[88] Landschaft, 1) eine, als Theil eines ganzen Staats betrachtete Provinz; 2) privilegirter District mit eigner Verwaltung, wie Eiderstadt in Schleswig u. die Ditmarschen in Holstein; 3) Landstände einer Provinz od. eines Landes, od. deren Ausschuß; 4) eine sich dem Auge wirklich od. bildlich darstellende Gegend.