Legestuhl

[217] Legestuhl, eine hölzerne Bank mit zwei langen u. zwei kurzen Füßen, welche daher schräg steht; auf dieselbe werden die gepreßten Papierbogen gelegt u. mit der Schleppe, einem länglichen Brete, welches mit Beuteltuch überzogen ist, ausgestrichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 217.
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