Leuchtpatrone

[315] Leuchtpatrone, Patrone von Blech, mit einem Satz von 1 Pfund Mehlpulver u. 4 Loth Colophonium gefüllt, die sonst mit einer Ladung von 1/2 Loth Pulver aus gewöhnlichen Infanteriegewehren zu gleichem Zweck als die Leuchtkugeln od. bei Feuerwerken geschossen wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 315.
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