[342] Licenz (v. lat. Licentia), 1) Freiheit, Erlaubniß, so Licentia maritalis, in der fränkischen Gesetzgebung der Eheconsens, welchen die Herren ihren Leibeignen gaben; davon noch jetzt Licenzschein, an einigen Orten ein Erlaubnißschein, welchen Militärpersonen von ihren Vorgesetzten erlangen müssen, ehe sie getraut werden können; 2) Freiheit, die man sich selbst nimmt, daher 3) Dreistigkeit, Frechheit. Licentia poëtĭca, dichterische Freiheit.