[356] Lichtung, 1) so v.w. Auslichten eines Holzes; daher Lichtungshieb, ein Waldhauverfahren, welches den Zweck hat, Brennholzbedürfniß bei Mangel an haubaren Beständen zu befriedigen, ohne zum Mittelwald od. zu einer Umtriebsverkürzung zu greifen, das durch Mangel an haubaren Beständen gestörte Altersklassenverhältniß zu regeln u. die durch übermäßige Streunutzung geschwächten Mittelhölzer zu kräftigen u. bis zum Alter der Haubarkeit wüchsig u. gesund zu erhalten. Zu diesem Behuf findet in 6070jährigen Beständen eine Lichtung statt, u. gleichzeitig wird für Erzielung von Unterholz gesorgt. Man lichtet bis zu der Stellung eines dunkeln Lichtschlags, so daß der Oberholzbestand sich etwa binnen 40 Jahren wieder schließen kann; 2) so v.w. Lichte 2).