[311] Miserabele Personen (Personae miserabiles), Personen, die außer Stande sind, sich selbst zu ernähren. Dahin gehören Sieche, Gebrechliche, arme Wittwen u. Pupillen; nach der Praxis genießen sie einen befreiten Gerichtsstand.
Goetzinger-1885: Personen- und Familiennamen
Meyers-1905: Reiseordnung für die Personen des Soldatenstandes
Pierer-1857: Minderjährige Personen · Fürstenmäßige Personen · Ausfällige Personen