[313] Mißheirath (Mesalliance), eine Ehe, welche zwischen Personen eingegangen worden ist, welche einander nicht ebenbürtig sind, s.u. Ebenbürtigkeit; vgl. Ehe I. C).
Adelung-1793: Mißheirath, die
Brockhaus-1837: Misheirath
Herder-1854: Mißheirath