[584] Musikvereine, 1) Vereine mehrer Künstler u. Dilettanten, um die Musik gemeinschaftlich auszuüben u. als Kunst zu befördern. In diesem Sinne ist jedes Singkränzchen, jede Singakademie ein Musikverein; 2) Vereine mehrer Städte u. ganzer Provinzen zu dem engern Zweck der größern Aufführungen ernsterer Musik, bes. Kirchenmusik, die gemeinsamen Bestrebungen zu widmen, in diesem Sinne veranstalten diese M. Musikfeste; dergleichen M. sind u. waren der Elbmusikverein, der Niederrheinische Musikverein, der Thüringisch-sächsische Musikverein, der Osterländische Musikverein; 3) Vereine, die ihre Wirksamkeit noch weiter erstrecken, u. nächst solchen Aufführungen, welche die meisten in ihren Bereich ziehen, auch Vervollkommnung der M; Ausbildung der Theorie u. Erhaltung des alten sirengen Styls, auch wohl Unterstützung von invaliden Musikern u. von hülfsbedürftigen Wittwen u. Waisen der Musiker beabsichtigen. Dahin gehören auch aus neuester Zeit die Vereine zur Hebung u. Verbesserung der kirchlichen Musik.