Notabeln

[134] Notabeln (fr. Notables), 1) Personen, welche durch Charakter, Bildung od. Vermögensumstände sich vor andern Mitbürgern auszeichnen; 2) die aus allen Theilen u. Ständen Frankreichs 1787 von Ludwig XVI. berufenen Männer; sie sollten dem Hofe beiräthig sein, um das Deficit in der Staatseinnahme durch neue Auflagen zu decken; die N. sprachen aber von Ersparungen u. verwiesen die Minister auf eine Nationalversammlung. Ähnliche Versammlungen fanden 1814 in den Niederlanden u. später in Dänemark statt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 134.
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