[184]Oberschutzherr (Summus protector), das Staatsoberhaupt, in so fern ihm die Pflicht u. das Recht obliegt, alles im Staate rechtlich Bestehende zr erhalten u. gegen Angriffe u. Eingriffe zu schirmen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 184.