Officialien

[230] Officialien (v. lat. Officialia), die Arbeiten, welche die Angestellten als solche (ex officio) verrichten müssen, welche ihnen also nicht bes. bezahltwerden, bes. die zu gewissen Zeiten regelmäßig wiederkehrenden allgemeinen Berichte, Tabellen u. dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 230.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: