Officiālis

[230] Officiālis, 1) in Rom zur Kaiserzeit ein den Beamteten beigegebener Unterbeamtete od. Diener; 2) Gehülfe der alten deutschen Grafen bei ihren Amtsverrichtungen; 3) Beamter überhaupt; 4) seit dem 13. Jahrh. der Vicarius eines Bischofs in streitigen Rechtssachen, bes. in Eheangelegenheiten, der nach den Beschlüssen des Tridentiner Concils Doctor od. doch Licentiat der Rechte sein muß, u. welcher Principalis heißt, wenn er in der bischöflichen Residenz selbst in letzter Instanz für die ganze Diöcese, Foranus dagegen, wenn er nur in einem Bezirk der Diöcese das Officialat od. die Officiales, d.h. das Amt eines O., verwaltet; 5) O. liber, so v.w. Breviarium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 230.
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