[231] Officinell (v. lat. Officinalis), alle den drei Naturreichen entnommenen u. in die betreffende Landespharmakopöe aufgenommenen einfachen, so wie die eben darin enthaltenen zubereiteten Heilmittel, welche daher in jeder Apotheke vorräthig sein müssen; daher Officinelle Pflanzen (Officinales plantae), alle wegen ihrer Heilkraft in die Pharmakopöen aufgenommenen Pflanzen. Vgl. Nees von Esenbeck, Weihe, Walter u. Funke, Vollständige Sammlung officineller Pflanzen, Düsseldorf 182133, 3 Bde.; Berg u. Schmidt, Darstellung u. Beschreibung sämmtlicher officineller Gewächse, Berl. 1854 ff.