[215] Plombiren, 1) Waaren, z.B. Schnupftabak, in dünnes Blei einpacken; 2) bei Waaren, welche durch ein Land gehen sollen u. dann gar keine od. eine geringere Abgabe entrichten, als wenn sie im Lande verbraucht würden, an die Waarenballen od. Kisten ein Bleisiegel (Plombe) anlegen; dies geschieht beim Eingange der Waaren, u. beim Ausgange derselben wird das Siegel von der Zollbehörde untersucht. Auch die Koffer der durchpassirenden Reisenden werden, wenn sie sich an der Grenze nicht visitiren lassen wollen, plombirt, die Plombe wird dann, wenn der Reisende das Land wieder verläßt, od. an einen Ort kommt, wo er seine Effecten visitiren lassen will, abgenommen; 3) einen hohlen Zahn mit einem dünnen Metallplättchen (ursprünglich von Blei, jetzt meist von Gold, Silber od. Platin) auslegen, um den freiliegenden Nerv zu schützen.