[453] Praefectura (röm. Ant.), 1) Amt eines Praefectus, s.d.; 2) bis 90 v. Chr. jede Stadt in Italien, welche nicht eigene Gerichtsbarkeit hatte, sondern wohin alle Jahre aus Rom ein Präfect zur Gerechtigkeitspflege geschickt wurde, s. Praefectus 2) A); 3) Generalstatthalterschaft; Constantin d. Gr. theilte das ganze Römische Reich in vier solche Praefecturae ein, s. u. Rom (Gesch.). Jede P. stand unter einem Praefectus praetorio, welcher mehre Rectores provinciarum unter sich hatte, welche in der Metropolis der Provinz residirten.