Prämiengeschäfte
[460] Prämiengeschäfte, an der Börse diejenigen Geschäfte, wo ein Käufer od. Verkäufer, welchem das Geschäft zum Nachtheil geworden am Tage, wo der Kauf zur Liquidation kommen soll, durch Zahlung einer Prämie von der übernommenen Leistung sich befreit, s. u. Börse III.