[675] Publicist (v. lat.), 1) Lehrer od. Kenner des Staatsrechts (s.d.); daher Publicistik, Staatsrechtslehre, Staatswissenschaft; 2) der dasselbe vorträgt od. darüber schreibt; 3) Jeder, welcher über öffentliche Angelegenheiten schreibt, so v.w. Journalist.