[797] Raggion (v. ital., spr. Raddschon), 1) Compagniehandlung; daher Raggionbücher (Raggionprotokolle), in großen Handelsplätzen besondere Gerichtsbücher, in welchen die Beschaffenheit der einzelnen Handelscompagnien, ihre Gesetze u. Verträge aufgezeichnet sind, um so leichter gerichtliche Entscheidungen geben zukönnen; 2) so v.w. Firma.