[845] Räucherkammer, Behältniß von Mauerwerk, um Fleisch darin zu räuchern; die R. ist daher an einen Schornstein angebaut u. an dieser Seite mit zwei Öffnungen versehen, durch deren untere, etwa 12 Fuß weite, der Rauch eindringt u. durch die obere wieder in den Schornstein zurückkehrt. Um dies zu befördern, ist in dem Schornstein ein Blechschieber angebracht, durch welchen der Rauch genöthigt werden kann, in die Rauchkammer zu dringen. In der R. sind, um das Fleisch daran zu hängen, Stäbe (Fleischbäume) an Ketten aufgehängt, um gegen Feuer geschützt zu sein. Die Thür der R. muß von Blech sein. Die R. darf dem Feuer nicht zu nahe sein, weil sonst das Fleisch leicht schmierig wird, u. man legt sie daher gewöhnlich auf dem Oberboden an. Da, wo sehr viel Wurst u. geräuchertes Fleisch verfertigt wird, hat man besondere Räucherboden od. Räucherhäuser, welche so eingerichtet sind, daß sie ganz vom Rauche durchzogen werden.