[875] Recepta sententĭa (Receptum jus), Rechtsregel, welche nach gegenseitiger Berathung gelehrter Juristen als geltend (wenn auch nicht als Recht) u. anwendbar auf vorkommende Fälle angenommen war. Berühmt sind die R-ae s-ae des Jul. Paulus, enthalten in dem Breviarium Alaricianum, sie sind eine wichtige Quelle für das ältere Recht.