[899] Recognition (v. lat.), 1) Wiedererkennung, Anerkennung; 2) die vor Gericht od. einem Notar geschehene Anerkennung einer Sache od. Person für dasjenige, für was sie ausgegeben worden ist; im Civilproceß bes. von der Anerkennung von Urkunden gebraucht, s. u. Urkunde. Recognitĭo tacĭta, wenn eine Urkunde in Folge schlüssiger Handlungen desjenigen, welcher zur Anerkennung od. eidlichen Diffession der Urkunde verpflichtet ist, als anerkannt zu achten ist; R. ficta, wenn diese Anerkennung in Folge eingetretener Versäumniß zur Strafe als geschehen fingirt wird; 3) R. des Volkes, s. u. Krönung S. 844.