Reigen

[2] Reigen, 1) gesellschaftlicher Tanz, wo Mehre in einem Kreise od. in einer Reihe antreten; der Vorreigen, der von einem aus der Reihe od. dem Kreise hervortretenden Paare aufgeführte Theil dieses Tanzes; 2) die Tanzmelodie, od. ein zum Tanz gesungenes Lied.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 2.
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