Rentenablösung

[46] Rentenablösung, die Form, welche der Verwaltung des Tilgungsfonds vorgeschrieben ist, um mit den vom Staat angewiesenen Geldern allmälig Renten wieder anzuhäufen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 46.
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