[66]Retiriren, 1) zurückziehen; Retirirte Flanke, der untere Theil einer Flanke, welcher 23 Ruthen zurückgezogen ist; 2) sich in Ruhe setzen, von den Geschäften entfernen; 3) (Fechik.), die Mensur rückgängig verlassen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 66.