[625]Rüstbaum, 1) 68 Zoll starke Baumstämme zum Gerüst, s.d.; 2) Bäume, welche auf die Öffnung eines Schachtes gelegt werden, um den Haspel darauf zu stellen; 3) einer der zwei Bäume, aus welchen eine Wagenleiter besteht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 625.