[89] Schandglocke, 1) in manchen Gegenden eine Glocke, unter deren Läutung Jemand des Landes verwiesen wurde; 2) in Hamburg eine Glocke, mit welcher der Name Jemandes, welcher pro fallito erklärt worden ist u. sich der Untersuchung durch die Flucht entzogen hat, hinter dem Börsengebäude zur Börsenzeit ausgeläutet wird.