Schiffsmakler
[173] Schiffsmakler, ein Mäkler in Seestädten, welcher den Schiffern od. Rhedern Fracht verschafft, aus- u. eingehende Schiffe clarirt, Frachten eincassirt u. den Rhedern gegen Abzug seines Mäklergeldes od. seiner Courtage von allen auf das Schiff bezüglichen Kosten Rechnung ablegt.