[212]Schlagseite, die Seite des Schiffs, auf welcher dasselbe wegen falscher Raumung der Güter od. durch einen Fehler im Baue liegt, ohne durch den Bruck eines Seitenwindes dazu gebracht zu sein.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 212.